Die DJK - Wer oder was ist das?

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II. Verbot und Auflösung der DJK durch das Nazi-Regime

Nach der „Machtergreifung“ Hitlers am 30. Januar 1933 wird der Sport in Deutschland „neu geordnet“. Sportverbände und –vereine werden „gleichgeschaltet“ und an die Stelle der demokratischen Vereinsleitung tritt das sogenannte „Führerprinzip“. Zuerst wurden die sozialistischen und kommunistischen Sportverbände verboten.

 

Zu Beginn der Naziherrschaft 1933 umfasste die DJK fast 250.000 Mitglieder. Im Schutz der Kirche fühlte sich der DJK-Verband geborgen und sah der Zukunft ruhig entgegen. Zuerst hoffte man noch auf die freie Betätigung der DJK im Rahmen des Konkordates (Vertrag zwischen der NS-Regierung und dem Vatikan über die gegenseitigen Beziehungen).

 

Generalpräses Wolker und seine Führungsmannschaft merkten aber schnell, dass  die DJK in ihrer bisherigen Form nicht zu retten war. Aus Konkordatskreisen war verlautet worden, dass der DJK-Verband als solcher weiter bestehen sollte, aber unter Aufgabe des eigenen selbstständigen Sports. Aber gerade die geforderte Aufgabe des eigenen selbstständigen Sportes, bedeutete die Aufgabe der Besonderheit des DJK-Sportverbandes und dies führte letztendlich zum Ende des DJK-Verbandes.

 

Auf dem DJK-Verbandstag im Dezember 1933 in Altenberg übergibt Generalpräses Ludwig Wolker im „Rahmen der Umgestaltung der DJK-Satzung“ die Verbandsführung an den DJK-Reichsführer Adalbert Probst.

 

Das nächste folgenschwere Ereignis war die Ermordung von Adalbert Probst am 2. Juli 1934 durch die Nationalsozialisten. Es trat damit eine gewisse Führungslosigkeit und eine allgemeine Verunsicherung ein.

Im Sommer 1935 kam dann das Ende in 3 Schritten:

  1. das Versammlungsverbot für die katholische Jugend im Freien,
     
  2. das Verbot aller Zeitschriften kirchlicher Verbände
     
  3. Polizeiverbot der sportlichen Betätigung in den katholischen Verbänden
     

Unter diesen Umständen war eine Fortführung des DJK-Verbandes nicht mehr möglich. Die Führung des DJK-Verbandes erklärte dann im August 1935 dem eingangs schon erwähnten katholischen Jungmännerverband die Auflösung. Prälat Ludwig Wolker wird 1936 verhaftet und verbringt insgesamt drei Monate in Gefängnissen.