Willkommen bei der DJK Abenberg e. V.

Beitragsordnung der DJK Abenberg

Gemäß einstimmigem Beschluss durch die Jahreshauptversammlung vom 10.11.2017 tritt nachfolgende Beitragsordnung zum 1. Januar 2018 in Kraft

Zum Beitragsspiegel der Beitragsordnung

 

§ 1 Begründung

Zur Erfüllung seiner Aufgaben, Finanzierung der Logistik und Erhaltung der Anlagen erhebt der Verein Mitgliedsbeiträge. Grundlage hierfür ist diese Beitragsordnung, welche sich auf die jeweilige Satzung beruft. Fallen zusätzliche Belastungen aufgrund von besonderen Aufgaben an, ist der Verein berechtigt die Mitglieder gesondert zu belasten.

§ 2 Aufnahmegebühr

Wird nicht erhoben.

§ 3 Beitragsübersicht

Der separate Beitragsspiegel weist die Beträge der einzelnen Personengruppen aus. Auf Beitragsermäßigung haben Anspruch: Schüler, Studenten, Freiwilliges soziales Jahr Leistende, Auszubildende und Arbeitslosengeld II (Hartz-IV)-Empfänger.

Mitglieder, die kein eigenes Einkommen haben, können gegen Vorlage einer Bescheinigung bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei gestellt werden, wenn beide Eltern Mitglieder der DJK Abenberg sind.

Der Familienbeitrag beinhaltet ein Paar (verheiratet oder zusammen lebend) mit Kindern bis 18 Jahre, wobei die Kinder beitragsfrei sind. Bei Alleinstehenden mit Kindern bis 18 Jahre halbiert sich der Familienbeitrag nach Beantragung. Teilnehmer am Mutter-Kind-Turnen mit Kindern bis einschließlich 6 Jahre leisten einen Erwachsenenbeitrag. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Genehmigung zur Beitragsbefreiung aus anderen Gründen obliegt dem Vorstand.

§ 4 Fälligkeit

Die Beiträge werden jeweils zum 15. der Monate März und August des laufenden Jahres abgebucht. Der Verein ist berechtigt, anfallende Rückgabeentgelte an die säumigen Zahler weiter zu geben. Außerdem werden nach zwei Erinnerungen Mahnkosten in Höhe von 5,00 € zusätzlich fällig.

§ 5 Regeln

Ermäßigungsansprüche sind von den betreffenden Mitgliedern nachzuweisen.

Liegt bis zum 31.01. des Jahres dieser Nachweis nicht vor, wird der volle Beitrag gemäß Beitragsspiegel abgebucht. Der Ermäßigungsgrund ist jedes Jahr neu zu erbringen. Alleinstehende haben bitte die Ermäßigung des Familienbeitrages separat zu beantragen.

Der Vorstand behält sich das Recht vor, das Beitragsgefüge regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge auf der jeweiligen Jahreshauptversammlung zur Abstimmung zu stellen. Sollten Beiträge der Umsatzsteuer unterliegen, ist der Verein berechtigt, diese Erhöhung an die Mitglieder weiter zu geben.

§ 6 Arbeitsdienste

Grundsätzlich besteht für alle aktiven Mitglieder die Pflicht zu Arbeitsdiensten, die Freiwilligkeit wird aber ehrenhalber für den Verein vorausgesetzt.

Derzeit verzichtet der Hauptverein auf die Ableistung von Pflichtstunden und Ersatzleistungen; den Abteilungen bleibt es vorbehalten, über solche Maßnahmen zu entscheiden.

§ 7 Rechtsgültigkeit

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung des 01. Januar 2018 in Kraft.

 

Abenberg 10.11.2007
DJK Abenberg e.V.

Der Vorstand

Beitragsspiegel der DJK Abenberg

Gemäß Beschluss durch die Jahreshauptversammlung vom 11.10.2024 tritt nachfolgender Beitragsspiegel zum 1. Januar 2025 in Kraft

 

Monatlicher Vereinsbeitrag
Zusatzbeitrag für aktive Mitglieder
Erwachsener € 7,60 Erwachsener  € 2,00
Kinder und Jugendliche € 4,60 Kinder und Jugendliche  (11-18 Jahre)  € 1,00
Rentner € 5,70 Rentner   € 1,00
Ermäßigter Beitrag € 4,50 Ermäßigter Beitrag   € 0,50
Familienbeitrag € 13,00 Familienbeitrag   **
Alleinerziehend € 6,00 Alleinerziehend   **
Ehrenmitglieder € 0,00 Ehrenmitglieder  € 0,00
Mutter-Kind-Turnen € 7,00 Mutter-Kind-Turnen  € 1,00

** Zusatzbeitrag nach Einteilung der Mitglieder (Erwachsener / Kind / Rentner usw.) gemäß der Tabelle für aktive Mitglieder

 

Zur Beitragsordnung der DJK Abenberg e. V.
Wie können Sie Beitragsermäßigung beantragen?

Antrag auf Beitragsermäßigung

Liebe Mitglieder,

Sie kennen die Beitragsordnung, die seit 01.01.2018 Gültigkeit hat?

Dann denken Sie bitte daran, dass Sie Antrag auf Beitragsermäßigung stellen können,

  • wenn Sie Rentner/in und noch nicht 65 sind
  • wenn Sie alleinerziehend sind
  • wenn Sie Sozialhilfeempfänger sind
  • wenn Sie Schüler/in oder Auszubildende/r und volljährig sind
  • wenn Sie ein Freiwilliges soziales Jahr leisten

 

Diese Möglichkeit haben Sie nur im Januar. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Anträge erhalten Sie im Vereinsbüro oder hier:
Antrag auf Beitragsermäßigung

Bitte beachten Sie: Anträge müssen jährlich neu gestellt werden, ausgenommen Rentner.
Rückzahlungen bei versäumter Antragstellung wird es nicht geben.

 

Bitte füllen Sie den Antrag aus (Unterschrift nicht vergessen) und bringen Sie ihn bei der Geschäftsstelle vorbei oder senden Sie ihn per Post / Fax an:

Geschäftsstelle DJK Abenberg e. V.
Asbacher Weg 5
91183 Abenberg
Telefon: 09178/5238 (Anrufbeantworter)

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass der Antrag per E-Mail von uns nicht angenommen werden kann.

 

Abenberg, 10.11.2017

DJK Abenberg e. V.

Der Vorstand

Den Fußballmannschaften der DJK Abenberg stehen zur Ausübung ihres Sports zwei Fußballplätze zur Verfügung. Für die Benutzung der beiden Plätze gilt folgende Sportplatzordnung.

Sportplatzordnung der DJK Abenberg e. V.

 

Verantwortlich für die Freigabe des A-Platzes sind folgende Personen:

1. Platzwart
2. der Fussballabteilungsleiter oder sein Stellvertreter
3. der 1. und 2. Vorstand

 

I. Anfänge der DJK

In Deutschland bilden sich um 1900 in der Katholischen Jugend Gruppen und Abteilungen, die gemeinsam turnen, spielen und wandern.

1908 findet im Vatikan vor Papst Pius X. ein großes Schauturnen mit Spielen und Leichtathletik statt. Papst und Zuschauer waren begeistert.

Am 16. September 1920 wird in Würzburg die „Deutsche Jugendkraft – Reichsverband für Leibesübungen in katholischen Vereinen“ gegründet.  Absicht der DJK – Gründung war „ ......... der deutschen Jugend Kraft zu mehren.“

Der sportlich orientierten Jugend innerhalb der katholischen Kirche sollte eine Basis geschaffen werden, um dadurch die Bindung vor allem der jungen Menschen an die Kirche zu festigen.

Bis dahin hatten bereits viele örtliche Gruppen des katholischen Jungmännerverbandes eine Sportabteilung. Der neu gegründete DJK-Sportverband übernahm die Funktion eines nationalen Dachverbandes. Zum ersten Vorsitzenden des DJK-Verbandes wurde Prälat Carl Mosterts gewählt. Dieser formulierte die Absicht der DJK so: „Es sollen die geistigen, moralischen und leiblichen Kräfte gestärkt werden.“

Die erste zentrale Sportschule der DJK („Lehrstätte“) wird 1925 bis 1927 in Münster/Westfalen errichtet. Regionale Ausbildungsstätten in Freiburg im Breisgau und das Katholische Jugendwerk Don Bosco in Mainz folgen.

Am 25. August 1926 stirbt Prälat Carl Mosterts - kurz nach der Romfahrt der DJK - in Lausanne. Prälat Ludwig Wolker wird sein Nachfolger.


II. Verbot und Auflösung der DJK durch das Nazi-Regime

Nach der „Machtergreifung“ Hitlers am 30. Januar 1933 wird der Sport in Deutschland „neu geordnet“. Sportverbände und –vereine werden „gleichgeschaltet“ und an die Stelle der demokratischen Vereinsleitung tritt das sogenannte „Führerprinzip“. Zuerst wurden die sozialistischen und kommunistischen Sportverbände verboten.

 

Zu Beginn der Naziherrschaft 1933 umfasste die DJK fast 250.000 Mitglieder. Im Schutz der Kirche fühlte sich der DJK-Verband geborgen und sah der Zukunft ruhig entgegen. Zuerst hoffte man noch auf die freie Betätigung der DJK im Rahmen des Konkordates (Vertrag zwischen der NS-Regierung und dem Vatikan über die gegenseitigen Beziehungen).

 

Generalpräses Wolker und seine Führungsmannschaft merkten aber schnell, dass  die DJK in ihrer bisherigen Form nicht zu retten war. Aus Konkordatskreisen war verlautet worden, dass der DJK-Verband als solcher weiter bestehen sollte, aber unter Aufgabe des eigenen selbstständigen Sports. Aber gerade die geforderte Aufgabe des eigenen selbstständigen Sportes, bedeutete die Aufgabe der Besonderheit des DJK-Sportverbandes und dies führte letztendlich zum Ende des DJK-Verbandes.

 

Auf dem DJK-Verbandstag im Dezember 1933 in Altenberg übergibt Generalpräses Ludwig Wolker im „Rahmen der Umgestaltung der DJK-Satzung“ die Verbandsführung an den DJK-Reichsführer Adalbert Probst.

 

Das nächste folgenschwere Ereignis war die Ermordung von Adalbert Probst am 2. Juli 1934 durch die Nationalsozialisten. Es trat damit eine gewisse Führungslosigkeit und eine allgemeine Verunsicherung ein.

Im Sommer 1935 kam dann das Ende in 3 Schritten:

  1. das Versammlungsverbot für die katholische Jugend im Freien,
     
  2. das Verbot aller Zeitschriften kirchlicher Verbände
     
  3. Polizeiverbot der sportlichen Betätigung in den katholischen Verbänden
     

Unter diesen Umständen war eine Fortführung des DJK-Verbandes nicht mehr möglich. Die Führung des DJK-Verbandes erklärte dann im August 1935 dem eingangs schon erwähnten katholischen Jungmännerverband die Auflösung. Prälat Ludwig Wolker wird 1936 verhaftet und verbringt insgesamt drei Monate in Gefängnissen.


III. Wiedergründung des DJK-Verbandes   

Am 05. Oktober 1947 schließen sich in Düsseldorf die bereits bestehenden DJK-Vereine zur „Arbeitsgemeinschaft DJK“ - später DJK-Hauptverband – zusammen.

Zum Vorsitzenden wurde wieder Prälat Ludwig Wolker gewählt. Im gleichen Jahr wird der DJK-Zentralverband unter Vorsitz von Prälat Kaspar Schulte in Hamm gegründet. Prälat Ludwig Wolker als Vorsitzender des DJK-Hauptverbandes betrieb die Einigung der teilweise gegeneinander agierenden verschiedenen Sportverbände und trug somit maßgeblich zur Gründung des Deutschen Sport-Bundes ( DSB ) im Dezember 1950 in Hannover bei.

 

Im gleichen Jahr wurde die DJK ein zweites Mal in die katholische internationale Sportorganisation „Federation Internationale Catholique D’Education Physique“( FICEP ) aufgenommen. 1961 erfolgt die endgültige Einigung zwischen DJK-Hauptverbband und DJK-Zentralverband.


IV. Zielsetzung

DJK ist aber mehr als nur Sport. Es ist ( im Sinne von Carl Mosterts und Ludwig Wolker ) das Ziel der DJK, zur Entfaltung des ganzen Menschen in seiner geistigen, seelischen und körperlichen Dimension beizutragen.

 

Diese „besondere Zielsetzung“ unterscheidet den DJK-Verband von anderen Sportverbänden. Das Sportangebot und die Möglichkeit einander besser kennen zu lernen ist ja in jedem Sportverein möglich. Im DJK-Sportverband, dieser „gehört“ ja zur katholischen Kirche, spielt die „geistige Dimension“ des Menschen eine zentrale Rolle. Neben der Vermittlung eines sachgerechten Sportangebotes, gehören im Normalfall auch Pflege der Gemeinschaft und Geselligkeit, Meditationen, die Frage nach einem sinnvollen Leben und Gottesdienste mit zum Bildungsangebot von DJK-Vereinen.

 

Der Eintritt in die DJK Abenberg ist trotzdem jeder Person möglich. Dies ohne Ansehen der Person nach Herkunft, Standeszugehörigkeit, Konfession usw. Als Mitglied müssen Sie nur die Zielsetzung der DJK ( die in den Statuten festgelegt sind ) respektieren. Dies sind vor allem das Bemühen um die Verwirklichung eines christlichen Menschenbildes, in ökumenischer Offenheit, sportlicher Fairness und Ausübung von Toleranz gegenüber den Mitmenschen.     

Die DJK will dem ganzen Menschen zu seiner Entfaltung verhelfen

a) im sportlichen Tun
b) im Erleben von Gemeinschaft
c) in der Orientierung am Leben und an der Botschaft Jesu Christi.
 

Die oben genannten drei Elemente menschlicher Existenz im Sinne der DJK (Sport, Gemeinschaft und Glaube) sollen erfahrbar und vermittelt werden bei:

  • Freizeit- und Breitensport sowie Leistungs- und Spitzensport
  • Förderung des Gemeinschaftslebens durch Sportfeste auf Bundes-, Landes- und Diözesanebene sowie durch Lehrgänge und Seminare
  • Übungsleiterausbildung, Aus- und Fortbildung der Funktionsträger
  • aber auch durch Geselligkeit in Verbindung mit den oben genannten Veranstaltungen.

An religiösen Besinnungstagen, Wallfahrten und Gottesdiensten werden Maßstäbe der christlichen Botschaft vermittelt.

 

Die DJK tritt somit als „Mittler“ zwischen Sport und Kirche auf. Leben und Botschaft Jesu Christi sollen dabei Maßstab und Orientierung für das sein, was wir unter menschengerechtem Sport verstehen. Somit betrachtet die DJK den Sport vor allem als Lebenshilfe und Erlebnisangebot für alle Gruppen der Gesellschaft. Gezielte Angebote für ausländische Mitbürger, Behinderte, Senioren oder Familien sind ein sehr wichtiger Bestandteil der „DJK-Philosophie“. Es wäre deshalb sehr wünschenswert, wenn sich die sozialen Kontakte nicht nur auf den Sportbetrieb beschränken würden, sondern auch ein fester Bestandteil im privaten Bereich werden bzw. sind.

 

Die Unterstützung anderer Mitglieder in schwierigen Phasen des Lebens ( z. B. bei Arbeitslosigkeit, Krankheit usw. ) sollten selbstverständlich sein.


V. Struktureller Aufbau der DJK

Der DJK-Sportverband ist bundesweit in über 1.068 Vereinen (alle Zahlen Stand September 2021) organisiert mit ca. 460.000 Mitgliedern, wovon fast die Hälfte Jugendliche und junge Erwachsene sind. Der Landesverband  Bayern hat in 420 DJK-Vereinen 201.000 Mitglieder. In der Diözese Eichstätt sind in 53 Vereinen etwa 31.000 Mitglieder organisiert. Die DJK Abenberg hat seit mehr als 20 Jahren durchgehend mehr als 1.000 Mitglieder.  

 

Die DJK-Vereine sind Mitglieder der Landesportverbände. Die einzelnen Abteilungen sind den Fachverbänden angeschlossen. Sie sind auch Mitglieder der jeweiligen DJK-Diözesanverbände bzw. DJK-Landesverbände. Oberste Organisationsstufe ist der DJK-Bundesverband (DJK-Sportverband Deutsche Jugendkraft e. V.).

 

Im Deutschen Sportbund ( DSB ) versucht die DJK, ihre christliche Werthaltung als ein Verband mit besonderer Aufgabenstellung einzubringen. 

 

DJK-Sportvereine

 53 Vereine mit ca. 31.000 Mitglieder im Bistum Eichstätt

( davon mehr als 1.000 Mitglieder der DJK Abenberg )

 
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Fachverbände

( BFV,BTV usw.)

 


DJK-Diözesanverbände

 
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Landessportverbände

(für Bayern: BLSV)

 
 

 DJK-Landesverbände
 
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 DJK-Bundesverband

(ca. 460.000 Mitglieder)

 
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 Deutscher Sportbund (DSB)
 

Internationaler Katholischer

 Sportverband ( FICEP ) 
 

 


VI. Zusammenfassung der Leitideen der DJK

  • Sport, Spiel, Fairplay, Fitness, Kameradschaft, Lebensfreude, Hilfsbereitschaft usw. in der Gemeinschaft erleben
     
  • Förderung des Menschen in seiner ganzheitlichen Sichtweise und unter Berücksichtigung seiner besonderen Persönlichkeit
     
  • Deutsche Jugendkraft (DJK) als Sportverband für alle Menschen, wenn die oben beschriebene Zielsetzung der DJK durch die Mitglieder beachtet wird
     
  • Vermittlung von gesellschaftlichen Grundwerten ( abgeleitet aus dem Ethikanspruch der DJK-Satzung )
     
  • Umfeld schaffen, in dem nicht Rücksichtslosigkeit und Eigeninteresse, sondern das gemeinschaftliche Miteinander zum Erfolg führen
     
  • Ermutigung der Vereinsmitglieder zur Mitverantwortung für die DJK-Gemeinschaft.

 

Die drei Großbuchstaben DJK stehen für den Namen „Deutsche Jugendkraft“.

Sie beschreiben die Summe aller positiven, kraftvollen und kreativen Eigenschaften der Jugendzeit schlechthin, ohne dass diese damit auf den Lebensabschnitt Jugend begrenzt wären. Von Käthe Kollwitz gibt es den überzeugenden Ausspruch: „Das Alter ist nicht ein Rest von Jugendkraft, sondern ein ganz Neues, für sich Bestehendes, Großes.“

 

Verfasser: Gerhard Hörauf